Mit zwei Dateien ist es möglich festzulegen, wer überhaupt Jobs starten darf. Dies sind die Dateien /etc/at.allow und /etc/at.deny . Wenn also ein Benutzer einen Job anlegen will, dann prüft das System zuerst, ob der Benutzer dazu berechtigt ist.
Existiert die Datei /etc/at.allow nicht, dann wird in der Datei /etc/at.deny nachgeschaut, ob der Zugriff für den Benutzer verboten ist.
Existiert die Datei /etc/at.allow und der Benutzer ist dort aufgeführt, dann darf der Benutzer den Job anlegen. Die Datei /etc/at.deny wird nicht überprüft. Eine leere /etc/at.deny erlaubt jedem Benutzer das Anlegen eines Jobs. Existiert hingegen die Datei gar nicht, dann hindert das alle Benutzer am Anlegen von Jobs. Wenn beide Dateien nicht existieren, dann darf nur der Superuser Jobs anlegen.
Auf jeden Fall sollten Sie als Systemadministrator darauf achten, daß das System nicht durch zu viele Job verstopft wird. Benutzen Sie dazu die Kommandos atq und atrm.